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Kommunionspender

 

Die Gottesdienstkongregation hat in der Instruktion "Immensae caritatis" vom 29. Januar 1973 auch Laien zur Mithilfe bei der Ausspendung der heiligen Kommunion zugelassen - und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

 

  1. Während der Messe:

- wenn die Zahl der Mitfeiernden groß ist.

- wenn dem Zelebranten die Austeilung der Kommunion schwer fällt.

  1.  

  2. außerhalb der Messe:

- wenn es weite Entfernungen schwierig machen, die heilige Kommunion den Gläubigen, besonders als Wegzehrung für Sterbende, zu bringen.

- wenn die Zahl der Kranken in der Pfarrgemeinde oder in Krankenhäusern (und Pflegeheimen) mehrere Spender erfordert.

 

Zum Mithelfen bei der Ausspendung der heiligen Kommunion, gemäß den liturgischen Richtlinien, sind 10 Personen in unseren Pfarren bevollmächtigt.

Beim Empfang der heiligen Kommunion ist zu beachten, dass die Hände oder die Zunge (bei Mundkommunion) so hingehalten werden, dass ein Herunterfallen des Allerheiligsten vermieden wird. Die linksstehenden Bilder sollen dafür einen entsprechenden Hinweis geben.

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