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Abfallproblem im Friedhof

 

Achtung!!

 

Liebe BürgerInnen von Lassee und EHZ!

 

Jetzt kommt wieder die Zeit, um die Gräber unserer lieben Verstorbenen zu schmücken, das heißt unser Müllberg wird wieder größer. Trotz der großen Hinweistafel, kommt es immer wieder vor, dass ausgebrannte Grablichter zum Kompost, Blumen zu den Kränzen oder umgekehrt gegeben werden. Das erschwert die Arbeit der freiwilligen Helfer (Aktivisten) diesen Abfall zu entsorgen. Daher nochmals unsere Bitte an alle Graberhalter, nehmen Sie dieses Problem ernst und trennen Sie gewissenhaft. Denn es muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob es nicht gerechtfertig erscheint eine Entsorgungsgebühr einzuheben.

Der Pfarrfriedhof

 

Im Kreuz unseres Herrn Jesus Christus ist Auferstehung und Heil.

 

Der Friedhof Lassee ist Eigentum der röm. Kath. Pfarre Lassee. Die Verwaltung und Beaufsichtigung obliegt laut §26 (PGR-Ordnung der Erzdiözese Wien) dem Pfarrgemeinderat. Den Anordnungen ist Folge zu Leisten.

 

Grabstätten:

Sämtliche Grabstätten bleiben Eigentum der Pfarre.

Auf eine Auswahl der Gräber besteht kein Anspruch.

 

Die Friedhofsverwaltung gewährt nach den Bestimmungen dieser Friedhofsordnung:

  • Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle für eine bestimmte Zeit. (Zehn Jahre, Verlängerung ist möglich)

  • Das Recht auf Beerdigung und Enterdigung

  • Das Recht auf Errichtung eines Grabdenkmales (Grabstein, Gedenktafel)

 

Spätestens ein Jahr nach Beisetzung, bzw. nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes ist die Grabstelle einzufassen und zu pflegen. Jede bauliche Veränderung ist der Pfarre zu melden.

Bei Grabsteinen, die die übliche Größe (bis 1,50 Meter) übersteigen, und bei der Errichtung von Grabdeckeln ist um schriftliche Genehmigung anzusuchen! Das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern außerhalb des Grabes muss genehmigt werden.

Der Grabinhaber haftet für alle Schäden, die infolge seines Verschuldens durch Umfallen des Grabmales, bzw. Abstürzen von Teilen verursacht werden.

 

 

Verlängerung des Nutzungsrechtes:

Die Grabnutzer werden von der Pfarre nach zehn Jahren angeschrieben. Dann ist eine Verlängerung um weitere zehn Jahre möglich. Jede Veränderung der Adresse oder des Namens des Nutzers ist der Pfarre zu melden.

 

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes kann verweigert werden:

  1. Bei Nichteinhaltung der Friedhofsordnung.

  2. Bei Grabstelle, die in den letzten Jahren in einem verwahrlosten Zustand waren.

  3. Das Nutzungsrecht erlischt bei Nichtbezahlung nach fünf Jahren.

 

Ordnungsvorschrift:

Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu benehmen.

Der Schlüssel zum Friedhofstor ist in der Pfarre erhältlich.

 

Verboten ist:

  1. Das Mitbringen von Tieren.

  2. Autofahren, Radfahren, rauchen, lärmen.

  3. Verteilen von Druckschriften und Werbung ohne Genehmigung.

  4. Ablagern von Müll aller Art.

 

Achtung! Mülltrennung!

Die anfallenden Grab-Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Plätze zu entsorgen.

Das Vergiften von Unkraut auf den Grabwegen.

 

 

Lassee, am 9. Mai 2000                                         Die Friedhofsverwaltung

                                                                                       Pfarre Lassee

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